Hallo SV-Gemeinde,
Corona bestimmt nach wie vor unser tägliches Leben und Handeln. Man hat sich damit aber inzwischen mehr oder weniger arrangiert. Auch wenn von der Situation und den organisatorischen Notwendigkeiten nicht alle gleich betroffen sind.
Auf Grund der positiven Entwicklung bei den Zahlen zu Corona-Pandemie haben die verantwortlichen Personen in der Politik Lockerungen beschlossen.
Das heißt aber noch lange nicht, dass das ein Freifahrtschein ist und man so tun kann, als sei das Thema Corona erledigt. Es liegt nach wie vor an jedem einzelnen, dafür zu sorgen, dass er sich mit seinem Verhalten an die nach wie vor geltenden Verordnungen hält. Wenn einige der Meinung sind, sich daran nicht halten zu müssen, wird sich Corona zeitnah nicht in den Griff bekommen lassen.
Kommen wir jetzt zum sportlichen und somit dazu, wie es mit der Saison 19/20 weitergeht. Der FLVW plädiert für einen Abbruch der Saison. Es soll keine Absteiger geben, Aufsteiger sollen sowohl der aktuelle Tabellenführer als auch der Hinrunden-Erste sein. Aktuell ist man sich aber in den einzelnen Verbänden nicht einig. Das macht die Sache nicht einfacher.
Was ergibt sich aus den Lockerungen für den SV Herdringen? Generell bleibt es dabei, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten bleibt. Ausgenommen davon sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport.
Der Passus in der aktuellen Verordnung lautet wie folgt: Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.
Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt.
Training und Vorbereitung ist damit so einfach nicht umsetzbar. Zudem muss der Verein einen teils erheblichen Aufwand, z. B. Desinfektion der Sportgeräte wie Bälle, betreiben, damit die Verordnungen eingehalten werden. Es bedarf hier der Abstimmung mit den Trainern, wie die Situation von ihrer Seite eingeschätzt wird. Einfach ist es definitiv nicht, zumal auch Haftungsfragen rund um das Thema Hygiene und Desinfektion nicht geklärt sind.
Bei der Umsetzung der Hygienemaßnahmen werden wir uns mit dem TuS Müschede abstimmen, damit das in der Spielgemeinschaft einheitliche geregelt ist. Das gilt bei einer möglichen Öffnung beider Sportanlagen dann auch.
Kommen wir zu einer weiteren Nutzung unserer Sportanlage; eine Vermietung des Clubheims für private Veranstaltungen findet aktuell nicht statt. Aufgrund der Lockerungen erreichen uns aber Anfragen, wie das mit den reservierten Terminen für private Feiern aussieht.
Da sind wir aber wieder bei dem Punkt, dass wir das Thema CORONA nur gemeinsam in den Griff bekommen, wenn sich jeder an die gültigen Verordnungen hält. Denn trotz der Lockerungen, gilt nach wie vor folgendes: Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind, bis auf wenige Ausnahmen, untersagt; es gibt nach wie vor eine Kontaktsperre. Dessen muss sich jeder einzelne bewusst sein und auch dementsprechend handeln.
Da es sich um eine Sportanlage handelt, dürfen auch die dort befindlichen Räumlichkeiten bis auf weiteres nicht betreten und genutzt werden.
Unsere Sportanlage mit Clubheim, mit Ausnahme eines möglichen Trainingsbetriebes wie oben dargestellt, bleibt also weiterhin solange geschlossen, bis neue Entwicklungen und Verordnungen eine Öffnung und Nutzung zulassen.
Bleibt bis zum nächsten Corona-Update gesund!
Ein dreimal Hurra den Schwarz-Roten!
Der Vorstand des SV Herdringen