Sportversicherung

Bei Sportverletzungen muss eine sofortige Meldung an die Sporthilfe Versicherung erfolgen. Das Formular für die Unfallmeldung kann direkt ausgefüllt und zur Unterschrift vorgelegt werden. Die weitere Bearbeitung der Meldung wird dann durch den SV Herdringen erledigt.

-> Schadensanzeige Unfall NRW

Die Sporthilfe e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft und ihren Mitgliedern (nicht aber Nichtmitgliedern) einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verein weitgehend abdeckt.

Die Sporthilfe hat daher u. a. folgende Grundsätze entwickelt:
1) Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen (siehe Prämiengestaltung, Leistungen primär für schwere Unfälle usw.).
2) Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann. „Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs“. Es bestehen folgende Versicherungssparten:
I. Unfallversicherung
II. Haftpflichtversicherung
III. Vertrauensschadenversicherung
IV. Kfz-Zusatzversicherung.

Wichtiger Hinweis für den Schadensfall:
Jeder Schaden ist unverzüglich nach Eintritt dem SV Herdringen zu melden, d. i. z. Zt.
SV 1919 Herdringen e.V.
Jörg Strotmeyer
Buchsweg 3a
59757 Arnsberg
Telefon: 02932/54466

Der Schaden ist umgehend auf den dafür vorgesehenen Formularen dem Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V. in Lüdenscheid anzuzeigen.

Es folgen die vollständigen Versicherungsbedingungen von 2012 zum downloaden:

-> Merkblatt Sportversicherung 01.01.2012